MARTIN HÜBSCHER

Aktuelles
JUSO-INITIATIVE FÜR EINE ZUKUNFT
Abstimmung vom 30. November 2025
Warum man der besten Milchkuh im Stall Sorge tragen muss und weshalb wir nicht am Ast sägen sollten, auf dem wir sitzen, erkläre ich in meinem Votum gegen die Juso-Initiative «Für eine Zukunft».
Eine Annahme führt zu einer massiven Abwanderung reicher Steuerzahler, zu Steuerausfällen von mehreren Milliarden Franken, zu einem Eingriff in die föderale Steuerhoheit und zu einer Verletzung des Eigentumsrechts.
SACHPLAN FRUCHTFOLGEFLÄCHEN
Interpellation 25. September 2025
Das ARE rechnet im Sachplan Fruchtfolgeflächen mit unterschiedlichen und teilweise veralteten Bevölkerungszahlen und erklärt gleichzeitig in einer Medienmitteilung, dass die Ernährungssicherheit gesichert sei. Verstösst der Bund bei einem Bevölkerungswachstums von über 9 Millionen Einwohner gegen das Landesversorgungsgesetz?
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Meine Frage zur Berechnung des Mindestumfangs von Fruchtfolgeflächen beantwortete Bundesrat Rösti bereits 2024.


KEINE 10-MILLIONEN-SCHWEIZ (NACHHALTIGKEITS-INITIATIVE
Votum in der Herbstsession 2025
Die Nachhaltigkeits-Initiative fordert uns auf, Verantwortung zu übernehmen, nicht nur für die Umwelt, sondern auch dafür, dass wir die nötigen Grundlagen haben für unsere Ernährung, für unsere Lebensqualität und für unsere Infrastruktur.
JA ZU FAIREN BUNDESSTEUERN AUCH FÜR EHEPAARE
Votum in der Herbstsession 2025
​Die Heiratsstrafe gehört wirklich endlich abgeschafft. Und was die meisten Kantone seit Jahren vollzogen haben, muss nun endlich auch auf Bundesebene folgen, und zwar ohne grundsätzliche Systemänderung, wie es die Befürworter der Individualbesteuerung wollen, die nur neue Ungerechtigkeiten schafft und am Ende nur ein Bürokratiemonster schafft.

INFRASTRUKTURBAUTEN ERMÖGLICHEN
Motion vom 21. März 2025
Der Bundesrat soll die erforderlichen Ausführungsbestimmungen in der Raumplanungsverordnung so festlegen, dass notwendige Infrastrukturbauten wie Luftwärmepumpen, Trafostationen oder Fernwärmeleitungen auch ausserhalb des Siedlungsgebietes und in Freihaltezonen sowie in NHG Gebieten möglich sind.
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AUSGLEICHSMASSNAHMEN- UND ERSATZMASSNAHMEN IM ZIELKONFLIKT MIT DEN FRUCHTFOLGFLÄCHEN
Frage an den Bundesrat vom 6. März 2024
Gestützt auf das Natur- und Heimatschutzgesetzes NHG können bei Infrastrukturbauten (z.B. Strassen) Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen AEM gefordert werden. Inwiefern sieht der Bundesrat ein Zielkonflikt, wenn AEM's auf Fruchtfolgeflächen realisiert werden. Welche gesetzliche Grundlage verbietet, dass AEM's allenfalls etwas entfernter auf Nicht Fruchtfolgeflächen realisiert werden können? ​
